Mein ganzheitliches Vorgehen

Basis eines konsequent ganzheitlichen Vorgehens ist -nicht zuletzt- die gemeinsame Betrachtung von Lebensführung, Lebensrhythmen, persönlichen sozialen Gefügen und Ihrer Ernährung. Ohne einen kritischen Blick hierauf wird jede Art von heilkundlicher Arbeit ein Schaffen an der Oberfläche bleiben – ohne nachhaltigen Bestand!

Es gibt hier meiner Erkenntnis nach keine allgemeingültige „ideale Weisheit“. Auf Ihren ganz persönlichen Weg kommt es an!

So biete ich Ihnen im achtsamen, nicht wertenden Gespräch die Möglichkeit zur Reflexion dazu an. Meinerseits stelle ich gern Hinweise aus dem anthroposophischen Menschen- und Biographieverständnis hinzu, ebenso, wie den Blickwinkel aus alten Heilweisen der Naturvölker. Bei Bedarf mache ich Sie mit Meditationsübungen vertraut.

Das bedeutet für Sie

  • Die Ausführlichkeit Ihrer Termine, insbesondere des Ersttermins, gestalten Sie insofern maßgeblich mit, als Sie von sich nur preisgeben, was Sie entsprechend Ihres Anliegens bei mir preisgeben möchten.
  • Die Begegnungen finden auf Augenhöhe statt, d.h. die Expertiese in der Praxis habe momentan ich, als Mensch sind wir jedoch völlig gleichwertig.
  • Meine Behandlungsempfehlung ist eine Empfehlung. Ich erwarte nicht, dass Sie in allen Punkten übereinstimmen. Gerade über die Anzahl der Termine entscheiden selbstverständlich Sie.
  • Mir ist wichtig, Sie nicht im Unklaren zu lassen über Begriffe oder Abläufe.
  • Grundlage meiner Arbeit bilden Respekt, Wissen, Erfahrung und Intuition. Ein ganzheitliches, spirituelles Lebens- und Menschenbild, sowie Freude an meinem Beruf ergänzen dies.

Häufige grundlegende Fragen

Wie lange dauert eine Sitzung?

Je nach Anliegen dauert eine Sitzung unterschiedlich lange. Nehmen Sie sich für den ersten Termin ausreichend Zeit. Hier klären wir vorab alles, was für die weitere Behandlung wichtig ist. Das fängt bei Ihrer bisherigen Krankheitsgeschichte an und reicht bis zu Ihren aktuellen Sorgen und Nöten. Bei jeder weiteren Behandlung sollten Sie eine Stunde einplanen. Selbst wenn es einmal nicht so lange dauert, vermeiden Sie so zusätzlichen Stress durch Termin- und Zeitdruck.

Unterliegen HeilpraktikerInnen einer Schweigepflicht?

Ja. Auf der Basis der Satzungen aller Berufsverbände unterstellen sich Heilpraktikerinnen der Schweigepflicht. D.h. sie sind Dritten, wie Ihren Krankenkassen oder ArbeitgeberInnen, nur unter Ihrer ausdrücklichen Zustimmung auskunftsbefugt.

Wird die Behandlung von der Krankenkasse übernommen?

Leider übernehmen gesetzliche Krankenkassen keine Kosten für HeilpraktikerInnen.
Private Krankenkassen decken naturheilkundliche Therapieformen zu einem festgesetzten Anteil ab. Privatversicherte sollten dennoch vor der Behandlung bei Ihrer Versicherung nachfragen, ob die Kosten übernommen werden.

Mehr Informationen hierzu unter Honorar.