Bitte berücksichtigen Sie, dass Kosten Übernahme oder -Erstattungen durch die gesetzlichen Krankenkassen in gewohnter Weise in Heilpraktiker-Praxen nicht möglich sind. Die Informationen ganz unten geben hierzu Aufschluß.

Beim Ersttermin bitte ich Sie um Barzahlung direkt im Anschluss an Ihre Stunde. Danach kann vereinbart werden, den Betrag der Honorarrechnung bis spätestens eine Woche nach Erhalt der Rechnung zu überweisen.

Dies gilt auch für Patienten mit Zusatzversicherung oder für Privatpatienten. Zusätzlich können diese Ihre Honorarrechnung bei der entsprechenden Kasse einreichen und Erstattung beantragen. Die Höhe der Erstattung ist in aller Regel nur ein Bruchteil der Honorarhöhe, die ich erheben muss. Es ist daher ratsam, geplante Termine bei mir zuvor mit Ihrer Kasse abzusprechen. Bitte lesen Sie dazu auch „Wissenswertes“ unten.

Honorarorientierung

  • Eine Behandlungsstunde mit ca. 60 – 75 Minuten berechne ich mit 55 Euro.
  • Als Hausbesuchspraxis komme ich auf Anfrage zu Ihnen nach Hause oder ins Heim. Fahrtkosten entstehen Ihnen bis zu einer Entfernung von ca. 20km nicht. Darüber hinaus berechne ich für jeden vollendeten Kilometer eine Pauschale von 0,30 Cent pro km für Hin- und Rückfahrt.
  • Therapeutische Massagen werden ebenfalls im Rahmen des Honorarpreises einer Behandlungsstunde vergütet zuzüglich einer Pauschale von 10 Euro für die hochwertigen Bio- Massageöle. Trotzdem werden Ihr individueller Bedarf und der zeitliche Umfang zuvor abgesprochen und das Honorar ggf. daran angepasst.
  • Wildkräuterführungen kosten je nach Thema und ggf. Materialaufwendungen zwischen 10 und 25 Euro. Dauer: 1,5 bis 2,5 Stunden. Bitte beachten Sie dazu die Ausschreibung.
  • Individuelle Kräuter-Rezepturen sowie längere telefonische oder online- Beratung berechne ich nach Absprache
  • Menschen, die meine Hilfe in Anspruch nehmen möchten, jedoch glauben, sich einen Termin bei mir nicht leisten zu können, bitte ich, dies telefonisch anzusprechen. Wir schauen, ob eine Lösung gefunden werden kann.

Häufige gestellte Fragen

Wie lange dauert eine Sitzung?

Je nach Anliegen dauert eine Sitzung unterschiedlich lange. Nehmen Sie sich für den ersten Termin ausreichend Zeit. Hier klären wir vorab alles, was für die weitere Behandlung wichtig ist. Das fängt bei Ihrer bisherigen Krankheitsgeschichte an und reicht bis zu Ihren aktuellen Sorgen und Nöten. Bei jeder weiteren Behandlung sollten Sie eine Stunde einplanen. Selbst wenn es einmal nicht so lange dauert, vermeiden Sie so zusätzlichen Stress durch Termin- und Zeitdruck.

 

Unterliegen HeilpraktikerInnen einer Schweigepflicht?

Ja. Auf der Basis der Satzungen aller Berufsverbände unterstellen sich Heilpraktikerinnen der Schweigepflicht. D.h. sie sind Dritten, wie Ihren Krankenkassen oder ArbeitgeberInnen, nur unter Ihrer ausdrücklichen Zustimmung auskunftsbefugt.

 

Wird die Behandlung von der Krankenkasse übernommen?

Leider übernehmen gesetzliche Krankenkassen keine Kosten für HeilpraktikerInnen.
Private Krankenkassen decken naturheilkundliche Therapieformen zu einem festgesetzten Anteil ab. Privatversicherte sollten dennoch vor der Behandlung bei Ihrer Versicherung nachfragen, ob die Kosten übernommen werden.

Mehr Informationen hierzu unter Honorar.

 

Ihre Ulrike M.M. Albers

Heilpraktikerin

Telefon: +49 171 2790661

info@naturheilpraxis-albers.de

Gartenstr. 16
35096 Weimar (Lahn)

Wissenswertes

Privatversicherte

Wenn Sie privat versichert oder beihilfeberechtigt sind, erhalten Sie von Ihrem Kostenträger eine Teilerstattung meiner Leistungen. Die Höhe dieses Betrages hängt von Ihrem Tarif und Ihrer Versicherungsgesellschaft ab. Hier gibt es sehr große Unterschiede.

Gesetzlich Versicherte:

Sie haben, so will es der Staat, keinen Erstattungsanspruch. Sie können aber alle Ihre Gesundheitsaufwendungen im Rahmen Ihrer „Außergewöhnlichen Belastungen“ steuerlich geltend machen, sofern sie den zumutbaren Eigenanteil überschreiten. Dies ist heute rasch der Fall. Eine weitere Möglichkeit besonders für jüngere Menschen sind private Zusatz-Versicherungen, die auch Heilpraktiker Leistungen abdecken. Meist wird dabei ein Jahreskostenlimit vereinbart. Auch hier gilt es dies genau zu prüfen.

Die GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker):

Um eine Bemessungsgrundlage für Heilpraktikerleistungen zu bekommen, führte man 1985 eine Umfrage in den Naturheilpraxen durch und ermittelte so einen Therapie- oder leistungsbezogenen Honorarspiegel. Daraus entstanden die GebüH-Sätze, die alle Privatversicherer und Beihilfestellen als Abrechnungsgrundlage übernommen haben. Dabei sind natürlich Bandbreiten in den Honorarsätzen entstanden. Diese Schwankung hat im GebüH Niederschlag gefunden als unterer und oberer Erstattungssatz. Prüfen Sie, ob Ihre Versicherung nach dem oberen oder unteren Gebührenrahmen vergütet.

Obgleich das GebüH nunmehr viele Jahre alt ist, hat es keine Anpassung der Honorarsätze gegeben. Das hat eine gewisse historische Einmaligkeit. … Da heute niemand mehr zu diesen Sätzen kostendeckend arbeiten kann, können und müssen Heilpraktiker von den GebüH-Sätzen abweichen.

Bei der Berechnung der Kostenerstattung orientieren sich die meisten Kostenträger jedoch weiterhin am 85er GebüH. Dennoch gibt es große Unterschiede: Gute Gesellschaften erstatten zwischen 80 bis 95 Prozent unserer Leistungen, andere etwa 50 Prozent und weniger.